Sonntag, 12. Januar 2014

Was tun, wenn die Mehrwertsteuererhöhung zurück genommen wird?


Was tun, wenn die Mehrwertsteuererhöhung zurück genommen wird? Als in der Zeit der Hyperinflation 1923 alle Preise stiegen, einigte sich der Reichsverband der deutschen Hotels auf den so genannten Hotelindex: die Preiserhöhung wurde für alle Hotels mit einem Multiplikator zu den Preisen vor dem ersten Weltkrieg berechnet. Die steigenden Kosten mussten weitergegeben werden und das Vertrauen der Gäste in eine entsprechend faire Preisgestaltung wurde gestärkt. Es kam natürlich trotzdem zu dramatischen Rückgängen - aber es standen alle Hotels gleich da. Eine ähnliche Empfehlung wäre auch für die Mehrwertsteuer für alle von Vorteil. Die erste Möglichkeit, mit der Mehrwertsteuer umzugehen ist also:

  • Weitergabe durch Preiserhöhungen

Da Reisen ein typisches Substitutionsgut sind besteht, zumindest für die Anfangszeit nach einer Rücknahme, durchaus die Gefahr, dass auf Reisen verzichtet wird. Auch das Ausland bekommt einen "gefühlten" Vorteil, da hier keine entsprechende Erhöhung stattfinden muss. Daher lohnt sich die Überlegung, wie man die Erhöhung teilweise anders abfangen kann. 
Überlegungen können sein:
  • Zusätzliche Angebote schaffen und als Inklusivleistungen bepreisen
  • Kostenkontrolle (gut, das sollte man immer machen)
  • Erhöhungen vorwegnehmen - zumindest immer leicht über der Inflation erhöhen
  • Preiserhöhung auf andere Bereiche umverteilen (von der Logis)
Nun, hoffen wir, dass es nicht dazu kommt, dass wir diese Überlegungen in die Tat umsetzen müssen.
Ich wünsche viele, brave Gäste
Armin Gross

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