Freitag, 22. Mai 2015

Die bringen uns ins schwitzen! Sauna Mehrwertsteuer

Wie hoch muss die Sauna auf der Hotelrechnung ausgewiesen werden?
Es ist also vorerst amtlich: die Mehrwertsteuer für den Saunabesuch steigt auf 19% und muss separat ausgewiesen werden. Die Hoteldirektorenvereinigung Deutschland hat zwar zwischenzeitlich anderes behauptet (AHGZ Artikel zu der HDV Sicht), allerdings ist sich der DEHOGA sicher (AHGZ Artikel hierzu): die 19% kommen. Das ist zumindest angreifbar. Einige Kollegen empfehlen, die Mahrwertsteuersplittung wenn dann nur unter Vorbehalt zu akzeptieren und abzuwarten. Wer die Sauna separat ausweist akzeptiert den Mehrwertsteuersatz faktisch.
Ich fürchte,
es hat wenig Sinn sich dagegen aufzulehnen. Aber die Gefahr besteht, dass immer weitere Ausnahmereglungen und neue Aufsplittungen in Zukunft nötig werden. Von Steuergerechtigkeit kann hier keine Rede sein und planbar ist das auch nicht. Wasser zum Duschen ist schließlich keine nötige Leistung für die Übernachtung, richtig? (Obwohl für Wasser ja 0% Umsatzsteuer, für Abwasser jedoch 7% zu entrichten sind) Klopapier?
Was ist eigentlich aus der Idee der Steuererklärung auf dem Bierdeckel geworden? Sollte die Umsatzsteuer nicht schon mal generell erneuert werden? Das wäre doch mal was! Der Regulierungswahnsinn (hier muss ich einfach bald mal einen Blogartikel dazu schreiben) ist uferlos.
 - die Frage ist nun: wie berechne ich den Mehrwertsteuersatz für eine konkrete Einzelleistung? 
Wo steht, wie der anzusetzen ist? Nirgends - das einizige was ich gefunden habe - bei der DEHOGA (Hinweise zu den Saunakosten) Hier steht zu lesen, dass die Sauna mindestens zu den Sachkosten anzusetzen sind. Ich habe die mal wie folgt berechnet:

Stromkosten:
(1 kWh kostet ca. 0,25 €
Rückvergütungen und Eigenproduktion sind hier nicht eingerechnet und sind Gewinnanteil.

Anheizphase: 30 Minuten: 4 kWh
35 kWh für den Betrieb 7 Stunden
39 kWh pro Sauna

3 Saunen
29,25 Euro pro Tag)
10.676,25 Euro Strom pro Jahr
0,36 Euro pro Übernachtung (bei 30.000 Übernachtungen)

Saunatücher:
Nicht alle Gäste gehen in die Sauna. Rückgerechnet von den benutzten Saunatüchern: 10.425 pro Jahr groß, eben so viele klein,
groß à 0,46 Euro, klein à 0,30 Euro:
Euro 4795,50 plus Euro 3127,50 = Euro 7923,- pro Jahr
 0,26 Euro pro Übernachtung

Lohnkosten:
Aufguss an 5 Tagen, 10 Minuten, (bei 10 Euro Stundenlohn): 433,33 Euro
Auf- und zuschliessen, 20 Minuten (bei 10 Euro Stundenlohn): 1216,67 Euro
Gesamt: 1650,00 Euro pro Jahr
0,055 Euro

0,26 € Saunatücher
0,36 € Saunabetrieb pro Gast und Tag (Strom)
0,13 € Abschreibungen Sauna
0,02 € Instandhaltung/Wartung
0,08 € Reinigung
0,055 € Lohnkosten
0,035 € kalkulatorischer Gewinn

Ferner enthalten in der Wellnesspension:
Parkplatz:             0,02 Euro
Internet:                0,02 Euro


Summe: 0,98 Euro pro erwachsenem Gast und Nacht – 9,48 Euro für die Wellnesspension.
Ein bisschen haben wir noch Zeit, um unsere Berechnungen zu verfeinern. Die Preislisten sind allerdings gedruckt und die Aufwendungen für Steuern werden in jedem Fall steigen. Schade eigentlich.

Viele, brave Gäste und Politiker mit Hirn wünscht
Armin Gross

ach ja: gerne teilen, liken, kommentieren und den politisch Verantwortlichen um die Ohren hauen!



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