Donnerstag, 27. März 2014

Trinkwasserverordnung - Sachstand und Verpflichtungen


2012 wurde unsere Branche mit der Trinkwasserverordnung nervös gemacht.
  • Probenentnahme bis November 2012
  • Anmeldung der Warmwasseraufbereiter (Boiler)
  • allgemeine Meldepflicht der Ergebnisse
  • Handlungsbedarf bei einem Wert größer-gleich 100 KBE (Kolonien bildende Einheiten)
  • Eine Beprobung hat jährlich zu erfolgen
  • Eine Verlängerung der Frist kann nach drei aufeinanderfolgenden, unauffälligen Probejahren beantragt werden
  • Boiler müssen nicht mehr angemeldet werden
  • Meldepflicht besteht nur bei einem Messwert über 100 KBE (also nicht gleich 100 KBE)
  • Die Beprobung muss bei allen Boilern und am Ende jedes Steigstranges (nicht mehr nur am äussersten Ende eines Stranges) durch speziell ausgebildetes Personal erfolgen.


Die Forderung war

Laut Gesetzestext ist eine Verlängerung der Wiederholungsfrist nach Antrag von ein auf drei Jahre möglich.

Nachdem die Umsetzung in der kürze der Zeit nicht möglich und auch nicht überprüfbar waren wurde angepasst und geändert. Die Formulare zur Anmeldung der Boiler waren nicht mehr zu finden. Ich daraufhin meine Ergebnisse (glücklicherweise alle kleiner-gleich 100 KBE) an das örtliche Gesundheitsamt geschickt. Folgenden Text habe ich mitgeschickt:

"Der Prüfbericht ist gleichzeitig als Anmeldung der Trinkwasseraufbereitungsanlagen zu verstehen. Wir stellen den Antrag, die Untersuchungspflicht für die Beprobung auf fünf Jahre zu verlängern, da lediglich Verbesserungen an der Trinkwasseraufbereitung durchgeführt werden. Mindestens gehen wir davon aus, dass eine Beprobung erst nach drei Jahren wieder fällig ist."

Nach anfänglicher Verwirrung (ich war einer von 4 Hoteliers, die dieser Pflicht nachgegangen waren) konnte von unserem Gesundheitsamt Klarheit geschafft werden (ohne Gewähr, könnte ein anderes Amt auch anders sehen):

Pflichten des Hoteliers (Stand März 2014, ohne Gewähr)
Perönliche Einschätzung: diese Regelung schiesst weit über das Ziel hinaus. Hier wird ein Teil des Lebensrisikos auf Vermieter abgewälzt, da Kontrollen schlicht nicht durchführbar sind. Es gibt eine Tendenz in Deutschland und Europa immer mehr Risikoverantwortung auf Unternehmen ab zu wälzen. Wir sollten uns wehren.
Viele, brave Gäste wünscht
Armin Gross

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen